Leiterin bzw. Leiter des Amtes für Jugend und Familie

Kontakt

Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser und ausführlicher Darstellung des beruflichen Werdeganges, Zeugniskopien und Referenzen) bis zum 05.01.2018 an die

Stadtverwaltung Gladbeck
- Personalabteilung -
45956 Gladbeck.

Für nähere Informationen zum Arbeitsplatz steht Ihnen der Erste Beigeordnete Herr Weichelt (? 02043/99-2290) gerne zur Verfügung.


Quelle

Premiumanzeige an Wila Jobportal vom 15.11.2017

Bewerbungsfrist

05.01.2018

Aufgaben und Einsatzfelder

Wir erbringen Dienstleistungen für ca. 78.000 Bürgerinnen und Bürger.
Dazu brauchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Leiterin bzw. Leiter des Amtes für Jugend und Familie.
Stellenprofil
Die zahlreichen gesetzlichen Aufgaben, die dem Amt für Jugend und Familie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe obliegen, umfassen folgende Bereiche: Frühe Bildung und Betreuung, Jugendförderung, Amtsvormundschaften/Beistandschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Adoption/Pflegeeltern, Jugendgerichtshilfe, Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Als Leitung des Amtes für Jugend und Familie sind Sie im Wesentlichen verantwortlich für:
Verantwortungsvolle Leitung und Weiterentwicklung des Amtes für Jugend und Familie einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen, Vertretung des Amtes nach innen und außen
Budgetverantwortung und Überwachung der Wirtschaftlichkeit
Vorbereitung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie Teilnahme an Ausschusssitzungen als beratendes Mitglied
Intensive Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Behörden (insbesondere den freien Trägern der Jugendhilfe)

Gladbeck liegt verkehrsgünstig in der Emscher-Lippe Region, Schnittstelle zwischen dem Ruhrgebiet und dem Münsterland. Die frühere Bergbaustadt zeichnet sich aus durch eine moderne, mittelständische Wirtschaftsstruktur, eine gute Wohnqualität und ein profiliertes Schulsystem und hat ein attraktives Kultur-, Sport- und Freizeitleben.

Stellenantritt

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Berufs- und Ausbildungsabschluss

Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (vormals höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst) bzw. ein für die Aufgabenwahrnehmung dienlicher wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom/Master), z. B. in den Fachrichtungen Erziehungswissenschaft, (Sozial-)Pädagogik, Soziale Arbeit, Sozial-wissenschaft

Kenntnisse und Fähigkeiten

Voraussetzungen
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende Qualifikationen erwartet:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (vormals höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst) bzw. ein für die Aufgabenwahrnehmung dienlicher wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom/Master), z. B. in den Fachrichtungen Erziehungswissenschaft, (Sozial-)Pädagogik, Soziale Arbeit, Sozial-wissenschaft oder ein vergleichbarer Abschluss
Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung, vorzugsweise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in einer Kommunalverwaltung
Nachgewiesene betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Kenntnisse aus dem Fach- und Finanzcontrolling, ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliches Handeln im Spannungsfeld zwischen fachlichen Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten
Managementerfahrungen sowie Erfahrungen aus Change-Prozessen
Wir erwarten eine Persönlichkeit mit hohem Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick, Überzeugungsvermögen und der Fähigkeit, ein Team von rund 200 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zielgerecht zu führen und zu motivieren. Unabdingbar ist auch die Fähigkeit, vertrauensvoll und teamorientiert mit den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung zusammenzuarbeiten.
Die Stadt Gladbeck strebt an, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gehalt und Beschäftigungsverhältnis

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V), Entgeltgruppe 14 bzw. Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz NRW.
Die Besetzung der Stelle sollte in Vollzeit erfolgen. Der Arbeitsplatz ist nur bedingt für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Bei entsprechenden Bewerbungen wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten dennoch entsprochen werden kann.

Stellenanbieter

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