Demütigende Fleischbeschau
Betroffene von sexuellen Übergriffen fühlen sich oft gelähmt. Wichtig ist, nicht zu schweigen und den Täter/innen so die Macht zu nehmen.

Demütigende Fleischbeschau

Im öffentlichen Dienst, aber auch bei einigen Firmen werden neue Beschäftigte aufgefordert, sich einer betriebsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Werden hier Grenzen überschritten, muss man das nicht hinnehmen.

Ergänzend zu unserem Artikel "Sexismus im Bewerbungsprozess" macht eine Leserin auf sexuell konnotierten Machtmissbrauch in Einstellungsuntersuchungen aufmerksam. Sie berichtet über ihre Erfahrungen und möchte auf juristischen Rat hin anonym bleiben.  

Bei meiner Einstellungsuntersuchung wurde ich von der Betriebsärztin aufgefordert, mich bis auf Slip und Strümpfe zu entkleiden. Ich war sehr verwundert, ließ es aber beim Abhören von Herz und Lunge und dem Prüfen des Rückens geschehen. Noch perplexer war ich, als die Ärztin mit den Worten „Jetzt drehen wir die ganze Frau mal um“ genau das tat und mich halbnackt vorturnen ließ, sogar Kniebeugen, die mit Rückenergonomie wirklich nichts zu tun haben. Weiter ging es mit einem sehr ausführlichen Abtasten des Körpers, das die Ärztin durch unerbetene Tipps zu Sport in die Länge zog, wobei sie meinen Oberarm tätschelte.

Ich war schockstarr und wagte aus Sorge um meine Eignungsbescheinigung nicht, deutlicher zu protestieren. Meine Bitte, mich wieder anziehen zu dürfen, wurde abgeschlagen; stattdessen schmiegte sich die Ärztin beim Blutdruckmessen an mich. Ich verließ den Ärztlichen Dienst sehr verstört, nachdem mir die Ärztin gönnerhaft die Tauglichkeitsbestätigung zugesagt hatte. Ich hatte den Eindruck, ich hätte sie mit der Zurschaustellung meiner Brüste „erkauft“. Die Verstörung hat mich lange Zeit nicht verlassen, war aber Anlass, mich mit Ärztinnen, Juristinnen und Kolleginnen auszutauschen.

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Sexuelle Ausbeutung

Das Entblößen des weiblichen Oberkörpers für Abhorchen und Rückenergonomie ist unverhältnismäßig und für eine Blutdruckmessung geradezu absurd. In einem strukturellem Machtgefälle ist eine solche demütigende Fleischbeschau Machtmissbrauch. Die Ärztin hat voyeuristisch agiert und unnötig engen Körperkontakt gesucht. Laut Dr. B. Mäulen gehören Voyeurismus und Frotteurismus zu den Formen der sexuellen Ausbeutung in der ärztlichen Berufsrolle.

Diese sexuelle Konnotation wurde mir vollständig bewusst, als ich herausfand, dass zwar auch andere Kolleginnen Vergleichbares mit derselben Ärztin erlebt hatten, aber keineswegs alle. Damit fiel der aufgrund ihres hohen Alters denkbare mildernde Umstand weg, sie hätte es vor Jahrzehnten so gelernt und lediglich unreflektiert eine veraltete Routine weitergeführt. Sie wusste sehr wohl, dass diese Vorgehensweise nicht akzeptabel ist, hatte sich aber darauf verlassen, dass keine das raffiniert choreografierte Spiel durchschaute und sich beschwerte.

Damit war jetzt Schluss: Ich habe mich beim Anbieter arbeitsmedizinischer Dienste, der Landesärztekammer und meinem Arbeitgeber beschwert. Der Anbieter hatte zunächst versucht, im bekannten Reflex des „victim blaming“ die Verantwortung auf mich abzuwälzen: Ich hätte jederzeit Teile der Untersuchung ablehnen können, ohne Nachteile für die Eignungsbestätigung befürchten zu müssen. Genau in diesem Punkt habe ich nach wie vor Zweifel, aber ich gebe den Hinweis gerne weiter!

Von der Compliance Abteilung wurde ich schließlich informiert, die Ärztin sei abgezogen worden. Mein Arbeitgeber hatte sich zunächst darauf zurückgezogen, er habe keinen Zugriff auf das Personal des Dienstleisters, dann aber angemessen reagiert, indem er dessen Vertrag nicht mehr verlängert hat. Strafrechtlich relevant, im Sinne von sexueller Belästigung oder Nötigung, war dieses Fehlverhalten nicht.

Aber der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) hat mir versichert, dass es gegen den ärztlichen Ethikkodex und Grundsätze der Arbeitsmedizin verstößt. Er wird für dieses Thema in der Weiterbildung sensibilisieren. Auch der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) hat seine Untersuchungsrichtlinien überarbeitet.

Die eigenen Rechte kennen

Ich möchte alle Betroffenen ermutigen, solche Verletzungen des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung nicht hinzunehmen! Bei meinen Recherchen hatte ich von mehreren ähnlich negativen Erlebnissen mit Amts- und Betriebsärzt/innen gehört, zum Beispiel von übergriffigen Kommentaren von Ärztinnen über den männlichen Körperbau und musterungsartige Untersuchungen von Beamten-Anwärterinnen durch Ärztinnen. Einstellungsuntersuchungen finden ohnehin in einer rechtlichen Grauzone statt.

Für Angestellte gilt, außer in gesetzlich geregelten Fällen wie im Transportwesen, keine Duldungspflicht für körperliche und klinische Untersuchungen, weder in Eignungs- oder Einstellungsuntersuchungen noch in der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Selbst die so genannte Pflichtvorsorge bezieht sich nur auf die Pflicht zur Teilnahme an der ärztlichen Beratung.

Eignung und Vorsorge werden auf Seiten von Arbeitgebern immer noch gerne vermischt. So zum Beispiel bei der Tropentauglichkeit, bei der es sich rechtlich gesehen nur um eine Pflichtvorsorge ohne verpflichtende körperliche Untersuchung handelt. Ich empfehle daher allen Arbeitnehmer/innen, sich genau über die Rechtslage zu informieren!

Beschwerdestellen bei ärztlichem Fehlverhalten:
Bei jeglichem Fehlverhalten seitens der Ärztinnen und Ärzte gelten die Landesärztekammern als Anlaufstellen. An der Landesärztekammer Hessen gibt es zudem eine spezielle Ombudsstelle für Missbrauch in ärztlichen Behandlungen: ombudsstelle-hessen@laekh.de, Tel. 069 / 97 66 72 347.
 
Ausschüsse, Fachgesellschaften und Verbände für Arbeitsmedizin:
  • Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (AfAMed)
  • Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM)
  • Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW)
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