Selbstbestimmt bleiben
Das Modell des Verantwortungseigentum gibt gerade jenen Mitarbeiter*innen, die sich dem Unternehmenszweck besonders verbunden fühlen, eine große Sicherheit.

Selbstbestimmt bleiben

Unternehmerische Nachhaltigkeit generationenübergreifend sicherstellen: Darauf zielt die besondere Unternehmensform des „Verantwortungseigentums“ ab. Hier steht nicht die Gewinnmaximierung im Mittelpunkt.

Text: Anja Schreiber 

Was ist Verantwortungseigentum?
Verantwortungseigentum bezeichnet eine besondere Form des Unternehmenseigentums. Die Eigentümer*innen sind zwar stimm- und teilhabeberechtigt, aber sie haben weder Anspruch auf Vermögensanteile noch auf Gewinnausschüttungen aus ihrem Unternehmen. Denn die erwirtschafteten Gewinne dienen in erster Linie dem Sinn und Zweck des Unternehmens.

Es geht nicht um Gewinnmaximierung. So kann das Unternehmen Gewinne zurücklegen oder reinvestieren. Außerdem zeichnet sich das Verantwortungseigentum durch die Selbstbestimmung des Unternehmens aus: Die Eigentümerschaft und die Kontrolle bleiben immer bei den Menschen, die mit dem Unternehmen verbunden sind und die dessen Werte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mittragen. Das bedeutet, dass so eine Firma zum Beispiel nicht in die Hände eines Hedgefonds geraten kann. Auch automatische Vererbung ist nicht möglich.

Wie funktioniert Verantwortungseigentum?
Da die deutsche Rechtsordnung die Rechtsform „GmbH mit gebundenem Vermögen“, kurz GmbH-gebV aktuell (noch) nicht kennt, wird Verantwortungseigentum derzeit durch verschiedene andere rechtliche Konstruktionen umgesetzt.

Dazu gehört zum Beispiel das „Veto-Share Modell“. Danach wird ein Unternehmen von Treuhandeigentümer*innen geführt, die innerlich mit dem Unternehmen verbunden sind. Eine andere Möglichkeit der rechtlichen Umsetzung ist eine Stiftung. Dabei kommt zum Beispiel das Doppelstiftungsmodell infrage, bei der eine Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung über eine Holding verbunden ist.

Was haben normale Beschäftigte von dieser Unternehmensform?
Beschäftigte müssen sich zum Beispiel keine Sorgen machen, dass ihr Unternehmen in die Hände eines Hedgefonds gerät oder sich die Firmenpolitik durch einen Erbfall ändert. Was die Ausrichtung des eigenen Arbeitgebers angeht, verheißt diese Unternehmensform also große Stabilität. Sie gibt gerade jenen Mitarbeiter*innen, die sich dem Unternehmenszweck besonders verbunden fühlen, eine große Sicherheit und Motivation für ihre Arbeit. Es geht eben nicht um Gewinnmaximierung, von denen private Anteilseigner*innen profitieren.

Außerdem legen diese Firmen meist besonders großen Wert auf Nachhaltigkeit. Auch das kann den Mitarbeiter*innen zugutekommen, zum Beispiel durch eine beschäftigtenfreundliche Unternehmenspolitik. Die Arbeit in einer Firma in Verantwortungseigentum ist mit einer Arbeit in einem Familienunternehmen vergleichbar. Auch diese legen oft großen Wert auf die Zufriedenheit der Belegschaft und auf Mitarbeiterbindung.

Wie ist die Nachfolge bei dieser Unternehmensform geregelt?
Die Verantwortungseigentümer*innen geben ihre Gestaltungsmacht und Kontrolle an die jeweils nächste Generation weiter. Das Vermögen bleibt dagegen im Unternehmen. Deshalb ähnelt eine Firma mit gebundenem Vermögen einem Familienunternehmen. Die Nachfolge ist aber unabhängig von genetischer Verwandtschaft. Eigentümer*innen sind nicht die Erben, sondern Menschen, die inhaltlich mit den Unternehmenszielen übereinstimmen.

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Die Übernahme und Nachfolge findet also innerhalb einer „Werte- und Fähigkeitenfamilie” statt. Auch für Familienunternehmen ist das Verantwortungseigentum übrigens eine Option, wenn es um ihren Fortbestand geht. Das zeigte eine Allensbach-Studie aus diesem Jahr. Demnach könnten sich insgesamt 42 Prozent der befragten Inhaber*innen und Geschäftsführer*innen grundsätzlich vorstellen, ihr eigenes Unternehmen in Verantwortungseigentum „fortzuführen beziehungsweise zu übergeben“.

Gibt es bereits Unternehmen im Verantwortungseigentum?
Ja. Es gibt in Deutschland mindestens 200 Unternehmen in Verantwortungseigentum. Diese beschäftigen mehr als 1,2 Millionen Mitarbeiter*innen. Zu den großen Unternehmen gehören Firmen wie Bosch oder Zeiss, aber auch mittelständische Firmen wie Alnatura oder das Versandhaus Waschbär sowie Start-ups und junge Unternehmen wie Ecosia, Einhorn oder Wildplastic.

Wieso bemühen sich dann Unternehmen und die „Stiftung Verantwortungseigentum“ um eine neue Rechtsform?
Bisher ist das Verantwortungseigentum oft an ein Stiftungsmodell gebunden. Dessen Umsetzung kann aber mehr als 200.000 Euro kosten. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen oder Start-ups stellt das vor Schwierigkeiten. Deshalb ist das Verantwortungseigentum für diese Firmen derzeit oft nicht realisierbar, obwohl ihr Interesse groß ist.

Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen?
In ihrem Sondierungspapier vom Oktober haben sich SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf die Einführung der neuen Unternehmensform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Rechtsexpert*innen liegt vor.

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