Dienstwagen auf zwei Rädern
Ein E-Bike kann den emissionsarmen Weg zur Arbeit erleichtern und eine Chance für Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in sein.

Dienstwagen auf zwei Rädern

Mit einem dienstlichen E-Bike wird der Arbeitsweg zur emissionsarmen Stressbewältigung. Welche weiteren Vorteile haben sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer*innen? Und wie überzeugen Angestellte die Vorgesetzten von dieser Anschaffung?

Text: Anne Prell

„Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride“: Nichts ist vergleichbar mit der einfachen Freude, Fahrrad zu fahren. So wird John F. Kennedy gerne zitiert. Fahrradfahren ist gesund und macht gute Laune. Vor allem morgens vor der Arbeit bringt die Bewegung an der frischen Luft den Kreislauf in Schwung. Laut einer niederländischen Studie der unabhängigen Forschungsorganisation TNO sind radelnde Mitarbeiter*innen nachweislich gesünder und haben weniger Fehlzeiten als nichtradelnde Kolleg*innen. Doch je nach Distanz und Steigung passt der Arbeitsweg als sportliche Fahrradtour nicht mit den Ansprüchen des Arbeitsalltags zusammen. Nach zehn Kilometern Berg-und-Talfahrt ist die Dusche am Morgen daheim passé, das gebügelte Hemd nass geschwitzt. Ein Pedelec 25, ein E-Bike mit einer Unterstützung bis zu 25 km/h, kann hier Abhilfe schaffen.

Finanzierungsmodelle

Allerdings hat ein solches E-Bike seinen Preis, in der Regel 2.000 Euro und mehr. Trotzdem wurden laut Statista im Jahr 2022 deutschlandweit 2,2 Millionen E-Bikes verkauft, zehn Prozent mehr als 2021. Ein Grund kann sein: Auch Arbeitgeber sehen die Vorteile des Radfahrens und fördern E-Mobilität in Form von steuerbegünstigten Dienstfahrrädern. Doch Rad ist nicht gleich Rad. Ver.di trennt das klassische Dienstrad, das komplett vom Arbeitgeber finanziert wird, vom Modell der Entgeltumwandlung beim E-Bike-Leasing.

Ersteres wird komplett vom Arbeitgeber finanziert und steht dem Arbeitnehmenden dienstlich und – je nach Vertrag – auch privat zur Verfügung. Der Arbeitnehmende trägt keinerlei Kosten. Beim zweiten Modell wird das E-Bike geleast und kann dienstlich wie privat genutzt werden. Der Arbeitgebende leistet nur einen Teil der Finanzierung. Eine Mindestvoraussetzung ist die Übernahme von Reparatur- und Wartungskosten sowie der Versicherung. Die Leasingraten werden als geldwerter Vorteil in Form einer Entgeltumwandlung direkt vom Gehalt abgezogen.

Das Konzept hat Erfolg. Anbieter „JobRad“ bezeichnet sich selbst als „Erfinder des Dienstrad-Leasings“ und wirbt damit, bereits eine Million „JobRäder“ auf deutsche Straßen gebracht zu haben. Auf ihrer Internetseite bietet das Unternehmen einen Rechner an, der die monatliche Nettobelastung ermittelt. Bei einem Neupreis von 2.000 Euro und einem Bruttomonatsentgelt von 3.000 Euro ergibt sich bei Steuerklasse I eine monatliche Umwandlungsrate von 63,15 Euro. Die tatsächliche Nettobelastung jeden Monat sind bei einer Laufzeit von 36 Monaten 36,68 Euro. Die relative Ersparnis gegenüber einem Direktkauf liegt laut JobRad bei 32,29 Prozent.

Der Arbeitgeber hat dabei kaum Aufwand, solange er mit der Abwicklung einen Leasing-Anbieter beauftragt. Nach Ablauf der 36 Monate kann das Dienstrad in der Regel für einen Bruchteil des Neupreises gekauft werden. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. In der Regel verlangt das Finanzamt in solchen Fällen eine Nachversteuerung, da das E-Bike viel mehr wert ist als der aufgerufene Verkaufspreis nach Ablauf der 36 Monate. Je nachdem ist es sinnvoller, ein neues Rad zu leasen als das alte zu kaufen.

Steuerliche Vorteile

Das Dienstrad fällt seit 2012 unter das Dienstwagenprivileg. Die betriebliche Überlassung eines Dienstrads basiert auf einem Erlass der Landesfinanzministerien aus dem Jahr 2012. Darin wurde das sogenannte Dienstwagenprivileg auf Fahrräder und Pedelecs ausgeweitet. Auf Grundlage dieses Erlasses können Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen ein Dienstrad mit steuerlicher Förderung zur Verfügung stellen.

Da Angestellte ihr Dienstrad auch in der Freizeit nutzen dürfen, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Bis Ende 2018 lag die Bemessungsgrundlage dafür wie beim Dienstwagen bei einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Rads. Seit dem 1. Januar 2020 wird das Dienstrad per Gehaltsumwandlung nur noch mit 0,25 Prozent versteuert. Als Gehaltsextra ist das Dienstrad seit 2019 komplett steuerfrei.

Mitarbeiterbindung

Neben den steuerlichen Vorteilen tragen Diensträder ihren Teil zur grünen Mobilität und Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen bei. Zudem erhöhen sie die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen und vermindern Fehlzeiten durch ein verbessertes Gesundheitsmanagement. Und letztlich sparen Dienstfahrräder Platz und Geld. Unternehmen mit einem großen Fuhrpark an Dienstwagen müssen Parkplätze für ihre Mitarbeiter*innen zur Verfügung stellen, kommen teilweise für die Benzinkosten auf und erhöhen so ihre CO2-Bilanz. Auf einen Autoparkplatz passen zehn E-Bikes, die im Vergleich zu einem Dienstwagen in der Anschaffung um einiges kostengünstiger sind – und emissionsärmer.

Falls diese Vorteile dem Arbeitgebenden im Einzelgespräch nicht einleuchten, hilft es, sich mit Kolleg*innen abzusprechen und den Wunsch, ein dienstliches E-Bike zu erhalten, gesammelt vorzutragen. Damit das neue Dienstrad auch gerne genutzt wird und nicht in der Ecke stehen bleibt, sollte es die Person aussuchen, die es fährt. Verschiedene Dienstrad-Leasing-Anbieter arbeiten mit Fahrradhändler*innen zusammen, die diese Flexibilität ermöglichen. Wenn das Dienstrad bei Ausfällen wie Elternzeit, Krankheit oder Kündigung an Kolleg*innen übergeben werden kann, steht dem Wunschfahrrad nichts mehr im Weg. So rollen die Mitarbeiter*innen jeden Morgen gutgelaunt an der Blechlawine vorbei auf den Firmenparkplatz und reduzieren ganz nebenbei Stress und Emissionen.

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